Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

unrealisierter Gewinn

unrealized gain. Grundsätzlich liegt ein u.G. dann vor, wenn ein Gut nicht verkauft wird, obgleich der erzielbare Preis, unter Berücksichtigung von Spesen, Zinsen, etc., über den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegt. Sowohl das Steuerrecht, als auch das Handelsrecht verbieten, dass u.G. als Gewinn ausgewiesen werden. Im Kontext der Börse ist insbesondere der nicht realisierte Kursgewinn von Interesse. - Gegensatz: unrealisierter Verlust.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
unrealisierte Kursdifferenzen
 
unrealisierter Verlust
Weitere Begriffe : Wertpapierbörse | Zinstermine | Bankguthaben
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.