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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Unternehmensverträge

affiliation agreement, agreement between enterprises, inter-company agreement. U. sind Verträge, durch die eine Kapitalgesellschaft ihre Leitung einer anderen Gesellschaft unterstellt (Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichtet, ihren Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (Gewinnabführungsvertrag) (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag). Dabei ist es unerheblich, ob der gesamte oder lediglich ein bestimmter Anteil des Gewinns abzuführen ist. Auch Verträge, durch die eine Gesellschaft die Führung eines Unternehmens auf Rechnung eines anderen Unternehmens übernimmt (Geschäftsführungsvertrag), gelten als U. im Sinne des Aktiengesetzes. Zu ihnen zählen darüber hinaus auch Verträge, die die Betriebsverpachtung oder die Betriebsüberlassung zum Inhalt haben.





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