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Ausgabe 2014
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Verl ustvort rag

accumulated losses brought forward. Der V. ist bei Kapitalgesellschaften ein Korrekturposten zum Eigenkapital. - Ein V. entsteht, weil bei Kapitalgesellschaften ein Jahresfehlbetrag nicht auf die Gesellschafter verteilt werden kann, sondern gesondert vorgetragen werden muss, wenn der Gewinnvortrag oder die freien Gewinnrücklagen nicht zur Deckung ausreichen oder die freien Gewinnrücklagen nicht zur Deckung verwendet werden. - Steuerlich mindert ein V. das steuerpflichtige Einkommen der Folgejahre (§ 10 d EStG).





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Verletzung der Berichtspflicht durch Prüfer oder Gehilfen eines Prüfers
Weitere Begriffe : Kapitalbeteiligung | DAX | Erinnerungswert
 
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