Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Verlusterklärung

loss declaration. Juristische Bezeichnung für die Kraftloserklärung von Aktien im Zuge des Aufgebotsverfahrens für abhanden gekommene Effekten. Hierbei werden verlustig gegangene Wertpapiere im Rahmen des sog. Aufgebots im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Inhaber eines entsprechenden Wertpapiers muss seine Rechte an dem Papier während der hierin publizierten Aufgebotsfrist melden.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Verluste bei Wertpapiergeschäften, steuerlich
 
Verlustpotenzial
Weitere Begriffe : Spezialitätenfonds | ausländische Wertpapiere, Verwahrung | Optionsinhaber
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.