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Ausgabe 2014
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Vollregistrierung für ADR-Werte

Für die Zulassung zum Handel an einer US- amerikanischen Börse muss ein ausländisches Unternehmen die Aktien bei einem inländischen Institut hinterlegen. An der Börse werden dann sog. ADR emittiert. Ferner müssen die den ADRs zugrunde liegenden Aktien registriert werden und die jeweiligen Berichts- und Offenlegungspflichten durch den Emittenten erfüllt werden. Bei der Registrierung werden dabei umfangreiche Angaben über den Emittenten sowie über wesentliche Anteilseigner, verlangt. Des weiteren sind die Jahresabschlüsse nach US-GAAP vorzulegen





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