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Ausgabe 2014
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Währung

Die gesetzliche Geldordnung eines Staates. Gesetzliches Zahlungsmittel mit einem durch die Kaufkraft bestimmten Binnenwert und einem durch den Wechselkurs gegenüber anderen Währungen bestimmten Außenwert (Valuta). currency. 1. Zahlungsmittel: Bezeichnung für das gesetzliche Zahlungsmittel einer Volkswirtschaft oder eines Währungsraumes. Von W. in einem engeren Sinne wird gesprochen, wenn das Verhältnis zu Zahlungsmitteln anderer Volkswirtschaften betont werden soll. - 2. Ordnungspolitik: Synonym für die Währungsordnung (Geldordnung, Geldverfassung) einer Volkswirtschaft oder eines Währungsraumes, im Rahmen derer - als Teil der institutionellen Währungspolitik - die monetären Rahmenbedingungen für die binnen- und außenwirtschaftlichen Beziehungen festgelegt werden. Im Zuge der Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion wird diese nunmehr vom EU-Rat gestaltet. - 3. Internationales Finanzsystem: W. können im internationalen Kapitalverkehr besondere Spezialfunktionen annehmen. Hierzu gehört die Rolle der Reservewährung, wonach bestimmte W. aus historischen, politischen und v.a. ökonomischen Gründen von Zentralnotenbanken anderer Länder als Mittel internationaler Liquidität gehalten werden. Ferner wird nach Anlagewährungen differenziert, also W., die aufgrund ihrer Liquidität und Wertbeständigkeit von internationalen Investoren bevorzugt werden (vgl. auch harte Währungen). Leitwährungen sind W., die in einem regional begrenzten oder weltweiten Rahmen eine besondere Beachtung durch Wirtschaftssubjekte und - einheiten finden. Transaktionswährungen sind W., die im internationalen Güter-, Dienstleistungs- und Devisenhandel bevorzugt werden.





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