wechselseitige Beteiligung
cross holdings; Erscheinungsform der verbundenen Unternehmen. Darunter sind Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland zu verstehen, die aneinander mit jeweils mehr als 25% beteiligt sind. Man kann zwei Formen w.B. unterscheiden: Eine qualifizierte w.B. liegt vor, wenn wenigstens ein Unternehmen an dem anderen mehrheitlich beteiligt ist oder wenn zwischen den verbundenen Unternehmen Abhängigkeitsbeziehungen (vgl. hierzu abhängiges und herrschendes Unternehmen) bestehen. Fehlen diese zusätzlichen Voraussetzungen, so handelt es sich um eine einfache w.B. - Vgl. auch Aktientausch.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|