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Ausgabe 2014
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Wertpapierfirma

Sind in EU-rechtlicher Terminologie ein Unternehmen, das Wertpapierdienstleistungen erbringt. Im Gegensatz zu dem deutschen Universalbankensystem gehen die EU-Richtlinien von einem Trennbankensystem aus, das zwischen Kreditinstituten und W. unterscheidet. Ebenso wie die Bankrechtskoordinierungsrichtlinie für Kreditinstitute soll die Wertpapierdienstlei stungsrichtlinie für W. einheitliche Regelungen hinsichtlich Herkunftslandkontrolle, Bestimmungen für die gegenseitige Anerkennung der Zulassung der Aufsichtssysteme für die Mitgliedstaaten der EU sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit schaffen. Die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie wird ergänzt durch die Kapitaladäquanzrichtlinie, die Eigenmittelrichtlinie und die Solvabilitätsrichtlinie, die Mindestanforderungen für eine angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen festlegen. Das zweite Finanzmarktförderungsgesetz 1994 und das Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften von 1998 haben die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie und die Kapitaladäquanzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das KWG spricht nicht von Wertpapierfirma, sondern von Wertpapierhandelsunternehmen.





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