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Ausgabe 2014
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Zession

Abtretung, assignment, cession. Z. ist die Abtretung von Forderungen oder sonstigen Rechten durch einen Gläubiger, den Zedenten, an einen Dritten, den Zessionär. Der Zessionär tritt an die Stelle des Zedenten und wird neuer Inhaber der Forderungen oder der Rechte. Wird der Schuldner über die Abtretung informiert, so spricht man von einer offenen Z. ansonsten von einer stillen Z. Die Z. stellt eine häufig verwendete Form der Besicherung von Bankkrediten dar. - Vgl. auch Kreditsicherheiten.





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