abhängiges und herrschendes Unternehmen
dependent/controlled and controlling/dominant enterprise. Abhängige Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) einen unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss ausüben kann. Abhängigkeit wird vermutet (Abhängigkeitsvermutung), wenn sich ein Unternehmen im Mehrheitsbesitz eines anderen befindet. Auch eine Minderheitsbeteiligung kann zu einer Abhängigkeit führen, sofern sich aufgrund mangelnder Hauptversammlungspräsenz Mehrheitsbeschlüsse regelmäßig mittels dieser Beteiligung durchsetzen lassen. Eine rein wirtschaftliche Abhängigkeit, z.B. durch Kreditverträge, begründet dagegen keinen herrschenden Einfluss durch das andere Unternehmen im Sinne des Aktienrechts.
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