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Ausgabe 2014
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amtliche Kursfeststellung

fixing of official exchange rates. Im Handel mit amtlicher Notierung stellen die Kursmakler den amtlichen Börsenkurs für Wertpapiere fest. Bei Waren wirken die Kursmakler lediglich bei der Feststellung des amtlichen Börsenkurses mit, die als solches der Börsengeschäftsführung obliegt. Dagegen wird die Feststellung des nichtamtlichen Börsenkurses im Geregelten Markt und im Freiverkehr von Freimaklem durchgeführt. - Vgl. auch amtliche Makler.





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Weitere Begriffe : Zulassungsausschuss | Indexoptionsschein, Index-Warrant | Kommissionsverwahrung
 
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