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Ausgabe 2014
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Anlagebuch

Nach § 1 XII S.4 KWG bilden alle Risikopositionen eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstlei stungs- institutes, die nicht dem Handelsbuch zuzurechnen sind, das A. Im A. werden diejenigen Geschäfte zusammengefasst, die nicht mit der Absicht des Wiederverkaufes (Eigenhandel) oder zur Kursabsicherung (Hedge-Geschäft) eingegangen wurden. Im Gegensatz zu Handelsbuch- Risikopositionen stehen bei A.-Risiko- positionen nicht die Marktpreisrisiken, sondern die Bonitätsrisiken (Sachwert- und Adressenausfallrisiken) im Vordergrund. Die Umwidmung von Positionen in das Handelsbuch oder A. ist in den Unterlagen des Instituts nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Die Einhaltung der festgelegten Kriterien ist vom Abschlussprüfer zu überprüfen und zu bestätigen. - Die Zuordnung der Risikopositionen zum A. oder Handelsbuch erlangt Bedeutung im Zusammenhang mit der Eigenmittelausstattung nach § 10 KWG und dem Grundsatz I.





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