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Ausgabe 2014
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Optionsanleihe

Anleihe, die den Inhaber dazu berechtigt, während einer festgelegten Frist zu einem bestimmten Preis Aktien der emittierenden Gesellschaft zu erwerben. Die Optionsanleihe ist mit einem festen Zinssatz ausgestattet. der in der Regel deutlich unter dem Zinssatz von Anleihen vergleichbarer Laufzeit liegt. Quasi als Ausgleich für die niedrige Verzinsung sind der Anleihe ein oder mehrere Optionsscheine (Warrants) beigefügt. Mit Beginn der Optionsfrist können die Warrants von der Anleihe getrennt und separat gehandelt werden. Es entstehen somit drei verschiedene Wertpapiere: die Anleihe mit Optionsschein (cum Warrant). die Anleihe ohne Optionsschein (ex Warrant) und der separat gehandelte Optionsschein. Die Optionsanleihe bringt für die emittierende AG zwei Vorteile: Zum einen verschafft sie ihr niedrig verzinstes Fremdkapital, zum anderen fließt Ihr zusätzliches Eigenkapital zu. wenn der Optionsscheininhaber sein Optionsrecht ausübt. Die Vorteile des Inhabers der Optionsanleihe liegen in einer festgelegten Verzinsung und Tilgung sowie in der Chance auf Kurssteigerungen der Aktie und somit des der Anleihe beigefügten Optionsscheins. Optionsobligation, Optionsschuldverschreibung, bond cum/with warrant, warrant bond. Anleihe, die mit einem Optionsschein auf Aktien des emittierenden Unternehmens ausgestattet ist. Dieser Optionsschein kann von der Anleihe abgetrennt und separat gehandelt werden. Demnach werden am Markt O. mit Optionsschein (Optionsanleihe cum), ohne Optionsschein (Optionsanleihe ex) und der abgetrennte Optionsschein gehandelt. Die O. bleibt im Gegensatz zur Wandelanleihe von der Ausübung des Optionsrechtes unberührt, d.h. sie wird weiterhin gemäß der Anleiheausstattung bedient. - Der Optionsschein verbrieft das Recht, Aktien der emittierenden Gesellschaft innerhalb einer bestimmten Optionsfrist zu festgelegten Konditionen zu beziehen. Der Kursverlauf von O. cum wird vom Kursverlauf der Aktie maßgeblich beeinflusst: Steigt der Kurs der Aktie, steigt auch der Kurs der O. Sinkt der Wert der Aktie, so ist der maximale Kursverfall bis zu dem Wert der O ex, d.h. der reinen Anleihe ohne Optionsschein, begrenzt. - Die Ausgabe von O. muss durch eine Drei- Viertelmehrheit der Hauptversammlung beschlossen werden. Den Altaktionären wird oftmals ein Bezugsrecht eingeräumt. -Vgl. auch Bezugsrecht auf Optionsanleihen.





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