Aufsichtsrat der AG, Zusammensetzung
supervisory board of the corporation, composition. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach gesetzlichen Regelungen und Satzungsbestimmungen. Mitglied des Aufsichtsrats können Vertreter der Anteilseigner, Vertreter der Arbeitnehmer und weitere Mitglieder sein (Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der AG). Die Anzahl der Aufsichtsrats- mitglieder richtet sich nach der Unterneh- mensgröße, liegt zwischen drei und 21 und muss durch drei teilbar sein. Fällt die Gesellschaft unter das Mitbestimmungsgesetz setzt sich der Aufsichtsrat paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretem zusammen. In diesen Fällen besteht der Aufsichtsrat je nach der Anzahl der Arbeitnehmer aus 12, 16 oder 20 Mitgliedern. Um eine ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats herbeizuführen, kann der Vorstand tätig werden. Auf Antrag kann eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft ergehen. - Vgl. auch Vorsitz im Aufsichtsrat der AG.
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