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Ausgabe 2014
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Ausschüttungsbelastung

tax burden on distributions. Nach altem Recht (Körperschaftsteueranrechnungsverfahren) wurden Ausschüttungen mit einem einheitlichen Steuersatz von 30% belastet, wenn man von den im früheren § 40 KStG aufgeführten Ausnahmen absieht, während die Tarifbelastung unterschiedlich hoch ausfallen konnte. Für ausgeschüttete Gewinnanteile musste die Differenz zwischen der Tarifbelastung und der A. ausgeglichen werden. Dies führte im Jahr der Ausschüttung zu Körper- schaftsteuerminderungen (Tarifbelastung übersteigt die Ausschüttungsbelastung) oder Körperschaftsteuererhöhungen (Tarifbelastung liegt unter der Ausschüttungsbelastung). Die Ausschüttung wurde auf die vom Anteilseigner zu zahlende ESt bzw. KSt angerechnet (Eigenkapitalbegriffe, körperschaftsteuerlich). - Nach neuem Recht (Halbeinkünfteverfahren) werden sowohl ausgeschüttete als auch thesaurierte Gewinne auf Kapitalgesellschaftsebene mit einer Definitivsteuer von 25% belastet. Auf Anteilseignerebene erfolgt bei Ausschüttung eine hälftige Besteuerung der Dividenden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anteilseigners, es sei denn, es handelt sich um eine Körperschaft.





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