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Ausgabe 2014
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Halbeinkünfteverfahren

, Verfahren zur Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz zum Körperschaftsteueranrechnungsverfahren wird der Gewinn der Kapitalgesellschaften beim H. auf Ebene der Gesellschaft definitiv besteuert. Der Steuersatz für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne beträgt einheitlich 25%. Beim Anteilseigner werden die ausgeschütteten Nach-Steuer-Gewinne nur zur Hälfte der Bemessungsgrundlage der ESt zugerechnet. Durch diese hälftige Besteuerung beim Aktionär soll eine Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen auf Ebene des Anteilseigners vermieden werden. Es muss aber beachtet werden, dass es lediglich zu einer Abschwächung, nicht aber zu einer vollständigen Vermeidung der Doppelbesteuerung kommt. Bezogen auf die ausgeschütteten Gewinne kommt es bei Anwendung des H. im Vergleich zum körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zu einer Mehrbelastung derjenigen Anteilseigner, die einen Durchschnittssteuersatz von weniger als 40% aufweisen. Die prozentuale Mehrbelastung der Dividendeneinkünfte fällt um so größer aus, je geringer das Bruttoeinkommen ist. - Das H. wurde 2001 im Zuge der Unternehmenssteuerreform eingeführt. - Zahlenbeispiel: Es wird angenommen, dass die Dividendeneinkommen den Sparerfreibetrag überschritten haben. Der Grenzsteuersatz des Aktionärs beträgt 30%.





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