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Ausgabe 2014
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Börseneinführungsprovision

listing comission. Die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel darf nur in Begleitung eines Kreditinstitutes, Finanzdienstlei stungsinstitutes oder eines Unternehmens vorgenommen werden. Für die dabei erbrachte Dienstleistung verlangt das jeweilige Unternehmen eine Provision, deren Höhe zumeist vom Emissionsvolumen abhängt. - Vgl. auch Börseneinführungskosten.





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