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Ausgabe 2014
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Börsenmakler

Kursmakler; sind an der Börse kraft amtlichen Auftrags in der Vermittlung der Geschäfte zwischen Käufer und Verkäufer tätig. Unter anderem obliegt ihnen die Feststellung der aktuellen Kurse. In Deutschland werden die B. von der Landesregierung des jeweiligen Börsenplatzes bestellt und vereidigt. Ihnen sind keine anderen Handelsgeschäfte erlaubt und nur Geschäfte auf fremden Namen gestattet, wobei ein Selbsteintritt zum Spitzenausgleich geduldet wird. Der B. kann entweder für alle zugelassenen Wertpapiere Abschlüsse vermitteln oder er spezialisiert sich auf bestimmte Titel, die ihm vom Börsenvorstand zugewiesen werden. Für seine Tätigkeit erhält er eine sog. Courtage.





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börsennotierte Aktien
Weitere Begriffe : Publizitätspflichten der Kapitalgesellschaften | Rohstoffterminhandel | Giratar
 
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