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Ausgabe 2014
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Börsenmaßnahmen gegen größere Kursschwankungen

Stellt der Kursmakler aufgrund der ihm vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge fest, dass der Kurs eines Wertpapiers stark von dem zuletzt notierten Kurs oder der zuletzt genannten Kurstaxe abweichen dürfte, so hat er bei den meisten Wertpapierkategorien die erwartete Kurssteigerung auf der Maklertafel anzuzeigen. Die Zahl der Plus- bzw. Minuszeichen sind nach Grad der jeweiligen Abweichung gestaffelt (Kursveränderun- gsankündigung). Bei einer derartigen Maßnahme darf der Kurs erst nach einer angemessenen Frist und nur im Einvernehmen mit der HandelsÜberwachungsstelle festgestellt werden. Im Falle der Aussetzung der Kursnotierung von Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und bestimmten Optionsscheinen sind bei der Wiederaufnahme der Notierung ebenfalls die erwarteten Kursveränderungen anzukündigen. Dabei kann der Kursmakler im Einvernehmen mit der Handelsüberwachungssteile den Beginn der Wiederaufnahme der Kursnotierung eine angemessene Zeit hinauszögem oder bei der fortlaufenden Notierung zunächst mit der Feststellung des Einheitskurses beginnen.





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Weitere Begriffe : Verletzung der Berichtspflicht durch Prüfer oder Gehilfen eines Prüfers | ex Ausschüttung | International Swaps and Derivatives Association (ISDA)
 
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