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Ausgabe 2014
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Börsenpflichtblatt

Börsenblatt, official stock exchange gazette. B. sind von der Zulassungsstelle gemäß § 37 BörsG als Bekanntmachungsblätter zu bestimmende Zeitungen für insbesondere nach dem BörsG sowie nach dem Gesetz über den Wertpapierhandel vorgeschriebene Veröffentlichungen. Es müssen mindestens drei inländische Zeitungen benannt werden, wobei zwei dieser Zeitungen Tageszeitungen mit überregionaler Verbreitung im Inland sein müssen.





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