Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Certified Financial Planner (CFP)

Internationales Gütesiegel für Finanzplaner. Der CFP berät Privatkunden in ihren finanziellen Angelegenheiten und soll strikte ethische Regeln im Umgang mit dem Kundenvermögen befolgen. Oberstes Ziel eines CFP ist die Vermehrung des Kundenvermögens und dessen Absicherung. Die auf zwei Jahre befristete Lizenzierung als CFP wird in Deutschland durch das erfolgreiche Bestehen eines zweisemestrigen Studiums an der European Business School erworben. Die CFP-Lizenz wird nur verlängert, wenn alle vorgeschriebene Fortbildungsmaßnahmen kontinuierlich erfüllt werden. In Deutschland fungiert der Deutsche Verband Financial Planners e.V als Lizenzierungsorganisation.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Certificates of Accrual on Treasury Securities (CATS)
 
CFA
Weitere Begriffe : Satzung der Investmentgesellschaft | Due Diligence | Europapass
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.