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Ausgabe 2014
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Due Diligence

angemessene / verkehrsübliche Sorgfalt, Überprüfungsstadium. 1. Die D.D. entstammt der US-amerikanischen Transaktionspraxis bei Unternehmenskäufen und definiert den Sorgfaltsmaßstab, der im Rahmen von Unternehmensakquisitionen angemessen ist. - 2. In der Praxis beschreibt D.          D. die Phase des Informationsaustauschs und insbesondere der Prüfung der Grundlagen für die Unternehmensakquisition. - Mit der D.D. soll durch eine Chancen- und Risikoerkennung auf wirtschaftlicher, steuerlicher und juristischer Ebene, eine verbesserte Entscheidungsqualität bei Unternehmenskäufen erreicht werden. Eine D.D. umfasst die Analyse des Unternehmens, seiner Struktur und der Fähigkeiten seiner Mitarbeiter sowie seiner Marktstellung. Damit schafft sie die Datenbasis für die UnternehmensbeWertung, bei der die zukünftigen Entnahmeströme bestimmt werden.





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