Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Depotunterschlagung

Die D. ist in § 34 DepotG geregelt und ist ein Sonderfall der Unterschlagung (§ 246 StGB) und der Untreue (§ 266 StGB). Sie ist gegeben, wenn jemand zum eigenen oder fremden Vorteil über Wertpapiere, die ihm als Verwahrer, Pfandgläubiger oder Kommissionär anvertraut wurden, rechtswidrig verfügt. Dasselbe gilt, wenn der Bestand eines Sammeldepots verringert oder rechtswidrig darüber verfügt wird. Ist der Verletzte ein Angehöriger (§11 I Nr. 1 StGB), wird die Straftat nur auf Antrag verfolgt (§ 36 DepotG). Depot vertrag, safe custody agreement; Vertrag zwischen einem Kunden und einem Kreditinstitut über die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Depotstimmrecht
 
depotverwahrfähige Wertpapiere
Weitere Begriffe : Put-Call-Parität | Tracking Stocks | beste Adresse
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.