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Ausgabe 2014
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Devisenbewirtschaftung

System der staatlichen Lenkung des gesamten Zah- lungs-, Kredit- und Kapital Verkehrs mit dem Ausland. Die D. führt zur teilweisen oder völligen Zwangsregelung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland durch Gebote, Verbote und Kontrollen. Sie dient als Instrument zum Ausgleich der Zahlungsbilanz. Bei herrschender D. ist der freie Austausch und Besitz von Devisen nicht möglich. Die für ausgeführte Güter oder Dienstleistungen erhaltenen Devisen erfasst und verwaltet der Staat, der diese nach einer von ihm aufgestellten Bedarfsskala verwendet. § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes von 1961 gibt dem Bund im Benehmen mit der Bundesbank die Befugnis, durch Rechtsverordnung den Kapitalverkehr mit dem Ausland sowie den Verkehr mit Devisenwerten und Gold zu regeln.





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