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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Unternehmensbewertung

valuation of an enterprise as a whole, appraisal of a business. Der Wert eines Unternehmens bzw. einer Unternehmung als Ganzes wird bei besonderen Anlässen, insbesondere Veräußerungen, Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Umwandlungen, Fusionen, Going-Public, Erbauseinandersetzungen u.a. ermittelt. Die Ziele und Inhalte der U. werden mittlerweile nach der funktionalen Betrachtungsweise der ihr zugrunde liegenden Funktion definiert. Man unterscheidet die Beratungsfunktion, die Vermittlungsfunktion und die Argumentationsfunktion der U. - 1. Der Unternehmenswert i.S. der Beratungsfunktion ist derjenige Wert, der für einen Kauf- oder Verkaufsinteressenten die Grenze der Konzessionsbereitschaft angibt. Unter der Prämisse, dass zwischen den Parteien (Käufer/Verkäufer) nur noch der Kaufpreis strittig ist, ist der Unternehmenswert gleich die Preisobergrenze aus der Sicht des Käufers oder die Preisuntergrenze aus der Sicht des Verkäufers (Entscheidungswert). Üblich ist, den künftigen Beitrag des Unternehmens zum Gewinnziel des Käufers oder Verkäufers zugrunde zu legen (Ertrags wert). Zur Vorhersage (Prognoseverfahren) der künftigen Cash-Flows und Gewinne werden fundamentalanalytische Verfahren und vom Käufer Methoden der externen Gewinnschätzung eingesetzt. Die Ermittlung des bei einer Ertragswertberechnung zu bestimmenden Barwertes erfolgt durch Abzinsung mit einem risikobereinigten Zinssatz, um das Unternehmensrisiko einzubeziehen. Dabei geht der verwendete Diskontierungszins aus dem Effektivzins derjenigen Ausweichinvestition hervor, die der Käufer bei einem Scheitern der Verhandlungen anstelle des Kaufs des zu bewertenden Unternehmens realisieren würde. - 2. Bei der Vermittlungsfunktion wird von der Aufgabe eines Schiedsrichters ausgegangen, der einen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Parteien mit divergierenden Interessen an der U. herbeizuführen oder zu erleichtern hat. Er ist ein vom unparteiischen Gutachter vorgeschlagener angemessener Wert (Einigungswert, Kompromisswert), der Arbitriumwert oder Schiedsspruchwert genannt wird. - 3. Die Argumentationsfunktion verwendet den Argumentationswert innerhalb eines Verhandlungsprozesses zur Unterstützung der Verhandlungsposition einer Partei. Für den Käufer (Verkäufer) liegt der Argumentationswert unter (über) seinem Entscheidungswert. Er stellt eine Argumentationshilfe im Verhandlungsprozess dar und sollte deshalb auf allgemein anerkannten und bewährten Verfahren beruhen. - Die bekannten Verfahren der U. gehen oft direkt von den Ertrags- und Cash-Flow-Werten aus. Beim Stuttgarter Verfahren, das ein steuerliches Verfahren zur Schätzung des Unternehmenswertes ist, wird dieser als Verkehrswert unter Berücksichtigung des Substanzwertes (Substanzwertverfahren) und der erwarteten Ertragsaussichten ermittelt. Bei börsennotierten Gesellschaften liefert der Börsenwert eine Ausgangsposition für die U. Entsprechend kann für nicht börsennotierte Unternehmen als Vergleichswert die Börsenkapitalisierung eines ähnlichen börsennotierten Unternehmens herangezogen werden.





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