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Ausgabe 2014
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Electronic Communication Network (ECN)

Bezeichnung für eine Unterform alternativer Handelssysteme, über deren elektronische Plattformen ein ordergetriebener Wertpapierhandel unter Umgehung der klassischen Börsen stattfindet. ECN’s sind durch eine kontinuierliche Verbreitung von Kursinformationen, ein limitiertes zentrales Orderbuch bzw. kontinuierliche Auktionen und die automatische Zusammenführung (Matching) und Ausführung der Orders gekennzeichnet. Sie sind im formellen Sinne keine Börsen, obwohl sie deren materielle Merkmale erfüllen. ECN’s können jedoch auch eine Zulassung als Börse beantragen (z.B. Jiway). - Die Kunden geben über Terminals oder über das Internet (limitierte) Aufträge an das ECN, welches diese in ein Orderbuch einstellt; die besten Kauf- und Verkaufsaufträge oder auch das gesamte Orderbuch werden angezeigt. Das ECN versucht, den Auftrag im eigenen Orderbuch auszuführen. Problematisch kann es sich für ECN’s erweisen, genügend Marktliquidität in den gehandelten Titeln sicherzustellen. Sollte jedoch eine Ausführung nicht möglich sein, bieten einige ECN’s an, den Auftrag an andere ECN’s oder Börsen weiterzuleiten. Diese Weiterleitung kann auch erfolgen, wenn ein Geschäftsabschluss außerhalb des eigenen Orderbuches zu besseren Konditionen möglich ist (Prinzip der Best Execution). Die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat Anforderungen definiert, unter welchen Bedingungen ECN’s Orders in das Handelssystem der NASDAQ einstellen können. Im Oktober 2000 wurden 33% des Transaktionsvolumens in NASDAQ-Aktien über ECN’s generiert. - ECN’s stehen in Konkurrenz zu den traditionellen Börsen. In den USA liegt ihr Aufschwung v.a. in Kostenvorteilen im Vergleich zu den Börsen und deren Intermediären (Market-Maker und Specialists) begründet. Im Gegensatz dazu haben elektronische Handelssysteme, wie z.B. Xetra, an den europäischen Börsen seit längerem Einzug gehalten; damit fallen die Kosten vorteile geringer aus. ECN’s profitieren jedoch auch in Europa von niedrigeren Infrastrukturkosten und geringeren Regulierungsanforderungen. - In Deutschland werden ECN’s vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) als Proprietäre Handelssysteme bezeichnet. Sie gelten aufgrund ihrer Tätigkeit in der Anlage- und Abschlussvermittlung als Wertpapierdienstleistungsunternehmen.





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