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Banklexikon
Ausgabe 2014
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EUREX, Organisation

EUREX, organization. Die Terminbörse EUREX ist 1998 durch den Zusammenschluss der DTB und der SOFFEX entstanden. Rechtliche Träger sind die EUREX Zürich AG, die EUREX Frankfurt AG und die EUREX Clearing AG. Die Schweizer Börse AG und die Deutsche Börse AG sind zu jeweils 50% an der EUREX Zürich AG beteiligt, welche 100% an der EUREX Frankfurt AG hält. Die EUREX Clearing AG ist wiederum eine 100%ige Tochter der EUREX Frankfurt AG. Die EUREX Clearing AG verwaltet alle Lieferungen und Collaterals in Schweizer Franken und EURO. Die Abwicklung anderer Währungen erfolgt über die Clearing International. Organisationsrechtlich handelt es sich bei der EUREX um zwei Börsen (Frankfurt und Zürich), die dieselbe elektronische Handelsplattform und das selbe Clearinghaus nutzen. Trotz der gemeinsamen Handelsplattform bleiben beide juristisch betrachtet selbständig. Sie haben die in den jeweiligen Gesetzen - dem deutschen Börsengesetz und dem Schweizer Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel - vorgesehenen Organe errichtet und unterstehen den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. In Deutschland sind die entscheidenden Organe der Börsenrat, die Geschäftsführung der Börse und die HandelsÜberwachungsstelle (Börsenorgane). In der Schweiz sind dies der Verwaltungsrat, die Geschäftsführung und die Überwachungsstelle. Ferner wurde ein gemeinsames Schiedsgericht errichtet. Zulassungsrechtlich müssen sowohl Handelsteilnehmer als auch die gehandelten Produkte an beiden Börsen zugelassen worden sein. Allerdings kann die Zulassung an beiden Börsen aus Vereinfachungsgründen in einem Antrag erworben werden. Um trotz dieser rechtlichen Trennung handlungsfähig zu sein, besteht Personenidentität in den entscheidungsrelevanten Organen wie Geschäftsführung und Aufsichts-Verwaltungsräten. Weiterhin wurden die Regelwerke weitestgehend harmonisiert.





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