Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

EVA

Abk. für Economic Value Added. Maß für die Wertsteigerung eines Unternehmens oder einer Unternehmenseinheit, die aus der Unternehmenstätigkeit herrührt. Der EVA ergibt sich als Differenz zwischen dem operativen Ergebnis nach Abzug der Steuern und den Kapitalkosten, die neben den Fremdkapitalzinsen auch den risikoadäquaten Vergütungsanspruch der Eigenkapitalgeber umfassen. Die Kapitalkosten werden als Produkt aus betriebsnotwendigem Vermögen und gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) ermittelt. - Das Konzept des EVA geht auf die Unternehmensberatung Stern Stewart & Co. zurück. Es stellt anschaulich dar, dass ein Unternehmen erst dann einen Mehrwert für seine Eigentümer schafft, wenn der Gewinn nach Abzug der risikoangemessenen Eigenkapitalkosten positiv ist, also der EVA Null übersteigt. Das bloße Erzielen eines Jahresüberschusses, wie er aus der Gewinn- und Verlustrechnung abzulesen ist, kann demzufolge nicht als Maß für eine Wertsteigerung verstanden werden, da hierbei die Eigenkapitalgeber noch nicht vergütet wurden.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
EUWAX
 
Evening up
Weitere Begriffe : Realkapital | Kuponarbitrage | Optionsschein, gedeckter
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.