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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Financial Futures

Finanzterminkontrakte. Standardisierte Vereinbarungen (Kontrakte) über den Kauf bzw. die Lieferung von Finanzinstrumenten (Basis wert) zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem ex ante festgelegten Preis. Käufer und Verkäufer von F.         F. verpflichten sich zur Abnahme bzw. Lieferung des entsprechenden Basiswerts auf Termin. I.d.R. werden F.F. allerdings nicht durch physische Lieferung des Basisgutes erfüllt, sondern durch Cash Settlement oder durch Eingehen eines entsprechenden Gegengeschäftes (Glattstellung). - Das Gegengeschäft besteht im Verkauf (Kauf) eines identischen Terminkontraktes durch den Käufer (Verkäufer). Sowohl Käufer als auch Verkäufer eines F.F. müssen zur Absicherung der Abnahme- bzw. Lieferverpflichtung anfängliche Einschusszahlungen (Initial Margin) an das Clearing House der Börse leisten. Das Clearing House als zwischengeschalteter Vertragspartner ermöglicht auch die jederzeitige Auflösung eines Kontraktes. - F.F. werden eingesetzt, um Währungsrisiken, Zinsrisiken und Aktienkursrisiken zu begrenzen (Hedging), sie können aber auch zu Spekulationszwecken eingesetzt werden. Im einzelnen können Devisen-Futures, Zins-Futures und Index-Terminkontrakte unterschieden werden. In Deutschland werden F.F. an der Eurex gehandelt, die 1998 durch Zusammenschluss der Deutschen Terminbörse DTB und der Schweizer Terminbörse Soffex entstanden ist. Die Eurex-Produktpalette umfasst unter anderem Terminkontrakte auf Geldmarkt-Zinssätze (Einmonats- und Dreimonats-Euribor-Future), auf verzinsliche Kapitalmarkttitel (Euro-Schatz-Future, Euro-Bobl-Future, Euro-Bund-Future sowie Euro-Buxl-Future) und auf eine Reihe von Indizes (Futures auf Dow Jones STOXX 50, Dow Jones Euro STOXX 50, Deutscher Aktienindex, SMI, DOW Jones Nordic STOXX 30 und FOX). Ein weiterer bedeutender Markt für F.F. in Europa ist die London International Financial Futures and Options Exchange (Liffe). - Gegensatz: Warentermingeschäfte.





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