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Ausgabe 2014
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Finanzintermediär

, financial intermediary; im engeren Sinne Bezeichnung für Institutionen, die im Rahmen von Finanzierungsbeziehungen in eigenständige Vertragsverhältnisse mit Investoren und Schuldnern eintre- ten. Dazu zählen u.a. Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlagegesell schäften, Versicherungsunternehmen und Venture-Capital-Gesellschaften. Als F. im weiteren Sinne werden Institutionen bezeichnet, die durch ihre Tätigkeit den Abschluss von Finanzierungsverträgen erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen.





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