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Ausgabe 2014
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gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern

Eine gerichtliche Bestellung von Sonderprüfem kann auf Antrag von Aktionären, deren Anteile zusammen zehn Prozent des Grundkapitals der AG oder den anteiligen Betrag von einer Millionen Euro erreichen, in folgenden zwei Fällen erforderlich sein: 1. Die Hauptversammlung der AG hat die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung eines Vorgangs bei der Gründung oder eines nicht über fünf Jahre zurückliegenden Vorgangs bei der Geschäftsführung abgelehnt, obwohl Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung der AG vorgekommen sind. - 2.  Die Hauptversammlung hat einen Sonderprüfer bestellt, dieser besitzt aber nicht die erforderlichen Kenntnisse, oder es besteht Besorgnis der Befangenheit oder Bedenken gegen seine Zuverlässigkeit.





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