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Ausgabe 2014
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geschlossener Investmentfonds

closed end fund; Investmentfonds, bei dem die Anzahl der Anteile und Anlagevolumen fixiert ist. Der Investor hat keinen Anspruch darauf, dass der g.I. seine Anteile zurücknimmt. Grundsätzlich kann ein Anteil jedoch frei zwischen Anlegern verkauft werden, i.d.R. findet ein Börsenhandel statt. Die Preisbildung der Anteile unterliegt daher vorrangig Angebot und Nachfrage und ist nur implizit durch den Inventarwert mitbestimmt. Der g.I. bietet sich prinzipiell für Investitionsobjekte an, die geringe Fungibilität und Liquidierbarkeit aufweisen, da die Anlagegesellschaft nicht ständig wegen eines nicht ausgeglichenen Rücknahme- und Ausgabesaldos Investitionsobjekte erwerben oder veräußern muss. G.I. sind vor allem in angelsächsischen Ländern verbreitet, in Deutschland stellt die im KAGG geregelte Investmentaktiengesellschaft eine Art des g.I. dar. Von g.I. im Sinne des KAGG und Auslandinvestment-Gesetz sind geschlossene Fonds wie geschlossene Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Venture Capital Fonds zu unterscheiden, bei denen Investoren meist als Mitunternehmer beteiligt sind.





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