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Ausgabe 2014
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Sparerfreibetrag

savers\' tax-free amount. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen steht jedem privaten Kapitalanleger ein S. in Höhe von ca. 1.500 Euro, bzw. gemeinsam veranlagten Ehegatten ca. 1.500 Euro zu. Der S. und der Werbungskosten-Pauschbetrag (Werbungskosten) in Höhe von ca. 50 Euro bzw. ca. 100 Euro können vom Anleger bereits vorab beansprucht werden, indem er einen Freistellungsauftrag an sein Kreditinstitut erteilt. Dadurch werden auf einfache Weise Kapitalerträge vom KapESt- Abzug verschont. Durch den Freistellungsauftrag werden alle Arten von Kapitaleinnahmen, die von Kreditinstituten gutgeschrieben werden, von der KapESt freigestellt. Er kann auch für Kapitalerträge aus einer typisch stillen Beteiligung, einem partiarischen Darlehen und einer nicht steuerbegünstigten Lebensversicherung erteilt werden. Empfänger des Freistellungsauftrags ist in diesen Fällen der jeweilige Schuldner der Kapitalerträge. Wer einen Freistellungsauftrag falsch oder mehrere Aufträge mit insgesamt zu hohen Beträgen erteilt, macht sich strafbar.





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