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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Illiquidität

Zahlungsunfähigkeit, illiquidity insolvency. I. liegt vor, wenn ein Wirtschaftssubjekt (privater oder öffentlicher Haushalt, Unternehmung, Bank) aufgrund mangelnder flüssiger Mittel fällige Forderungen nicht mehr oder nicht rechtzeitig erfüllen kann. Die I. kann dauerhaft oder vorübergehend sein. Dauerhaft illiquide Wirtschaftssubjekte sind nicht kreditwürdig. I.d.R. führt dauerhafte I. zur Insolvenz. Sowohl natürliche als auch juristische Personen, sowie Staaten und Länder können illiquide sein. Bei Unternehmen kann I. beispielsweise durch dauernde negative Cash-Flows auftreten, die durch ständige Betriebsverluste entstehen. Gesetzliche Vorschriften sollen die I. von Kreditinstituten verhindern (Bankenaufsicht, Anlagevorschriften). Außenwirtschaftliche I. von Staaten kann z.B. durch mangelnde Devisenschöpfungskraft und gleichzeitigem Anstieg der Devisenausgaben entstehen. - Gegensatz: Liquidität.





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