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Ausgabe 2014
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Kommissionär

commission agent. Bezeichnung im Sinnes des § 383 HGB für einen selbständigen Kaufmann, der gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittent) im eigenen Namen kauft oder verkauft und dafür mit einer Provision entgolten wird. - Vgl. auch Hauptkommissionär.





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