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Ausgabe 2014
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Mitbestimmung

Unter Mitbestimmung versteht man meistens die Teilhabe von Vertretern der Arbeitnehmer an Entscheidungen auf betrieblicher und auf Unternehmensebene. Auf betrieblicher Ebene bestimmt der Betriebsrat als gewählter Repräsentant der Arbeitnehmer nach Maßgabe des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in personellen und sozialen Belangen der Arbeitnehmer mit; in wirtschaftlichen Belangen ist der vom Betriebsrat zu bestellende Wirtschaftsausschuss beratend einzubeziehen. Im Aufsichtrat einer AG werden die Interessen der Arbeitnehmer von Vertretern wahrgenommen, die auf Grund des MontanMitbestimmungsgesetzes, Mitbestimmungsergänzungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) gewählt worden sind.





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Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
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