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Ausgabe 2014
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nennwertlose Wertpapiere

no-par securities. Wertpapiere, die einen bestimmten Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG) verbriefen und folglich nicht mit Nennbetrag oder einem festen Geldbetrag ausgestattet sind. - Die gängigste Art eines n.W. ist die seit 1998 im Zuge der Einführung des Euro in Deutschland gesetzlich erlaubte nennwertlose Aktie. Sie kann entweder als Stückaktie oder als Quotenaktie ausgegeben werden. Eine Quotenaktie ist ein sog. echtes n.W., das auf einen in der Wertpapierurkunde festgeschriebenen Bruchteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft (z.B. 1/1.000.000) lautet. Bei effektiven Stückaktien, auch unechte n.W. genannt, ist weder ein Nennbetrag noch ein fester Bruchteil aufgedruckt, sondern z.B. nur die Bezeichnung "eine Aktie der Gesellschaft". Der Aktionär kann seine Beteiligungsquote bei Stückaktien nicht unmittelbar aus der Wertpapierurkunde erkennen, sondern muss hierzu in der Gesellschaftssatzung nachsehen, wie hoch die Gesamtanzahl der emittierten Aktien ist. Der Vorteil gegenüber Quotenaktien ist, dass eine Kapitalmaßnahme, die zu einer Veränderung des Vermögensanteils eines Aktionärs führt, lediglich eine Veränderung der Satzung verursacht und keine Anpassung bzw. keinen Neudruck der effektiven Stücke erforderlich macht. Nennwertlose Aktien sind v.a. in den USA, Kanada und Großbritannien die gängige Aktienart. Investmentzertifikate von deutschen Investmentgesellschaften sind ebenfalls n.W. - Vgl. auch Nennbetrag von Wertpapieren.





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