Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Optionsrecht

In den Optionsbedingungen festgelegtes Recht zum Kauf oder Verkauf eines Basisinstruments. Bei Optionsscheinen ist zwischen europäischem und amerikanischem Optionsrecht zu unterscheiden. option right. Recht des Inhabers bzw. Käufers einer Option, sich für Ausübung oder Verfall der Option zu entscheiden. Bei Ausübung besteht die Möglichkeit, ein bestimmtes Underlying innerhalb (amerikanische Option) oder am Ende (europäische Option) der Laufzeit der Option zu einem bestimmten Basispreis vom Stillhalter zu kaufen (Call) oder an diesen zu verkaufen (Put), bzw. eventuell Differenzbeträge zu fordern. Entscheidet sich der Inhaber dafür, die Option verfallen zu lassen, so erlöschen die mit der Option verbundenen Rechte. - Vgl. auch Laufzeit bei Optionsgeschäften, bedingte Termingeschäfte.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Optionspreistheorie
 
Optionsschein
Weitere Begriffe : Erstausgabe | herrschendes Unternehmen | Zinszuschuss
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.