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Ausgabe 2014
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Optionsschein

Eigenständig beurkundetes Wertpapier, das dem Inhaber das Recht verbrieft. • ein bestimmtes Basisinstrument • während einer bestimmten Frist (Optionsfrist) • in einem bestimmten Verhältnis (Optionsverhältnis) • zu einem bestimmten Preis (Basispreis) • zu kaufen (bei Kaufoptionsscheinen/Calls) bzw. • zu verkaufen (bei Verkaufsoptionsscheinen/Puts). Mittels der Hebelwirkung bieten Optionsscheine die Chance, von Kursbewegungen des Basisinstruments - zum Beispiel einer Aktie, eines Index, einer Anleihe - überproportional zu profitieren. Verkaufsoptionsscheine bieten neben der Spekulation auf fallende Kurse auch die Möglichkeit, ein Wertpapierdepot gegen starke Verluste abzusichern (Hedging). Allen Optionsscheinen gemein ist die in den Optionsbedingungen fixierte Laufzeit: Im Gegensatz zu Aktien ist die »Lebensdauer« von Optionsscheinen beschrankt, nach Ende der Laufzeit wenden sie wertlos. Die Laufzeit ist nicht immer identisch mit der Optionsfrist. während der das Optionsrecht ausgeübt werden kann (europäisches/amerikanisches Optionsrecht): Da der Optionsschein nur Rechte, nicht aber Pflichten verbrieft, kann der Optionsscheininhaber sein Optionsrecht ausüben. muss aber nicht. Das maximale Verlustrisiko beschränkt sich auf den Kaufpreis für die Optionsscheine. Die Ausübung ist nicht die einzige Möglichkeit zur Realisierung von Optionsscheingewinnen: Da Optionsscheine eigenständig verbriefte Rechte sind, können sie während der Laufzeit jederzeit an Dritte veräußert werden. warrant; bezeichnet verbriefte Optionen, die das Recht beinhalten, einen bestimmten Basiswert (Underlying) zu einem vorab bestimmten Basispreis während einer bestimmten Optionsfrist (amerikanische Option) bzw. zu einem bestimmten Termin (europäische Option) vom Stillhalter zu kaufen (Call-Option) bzw. an den Stillhalter zu verkaufen (Put-Option).





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