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Ausgabe 2014
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Partizipationsschein

Ein P. ist ein v.a. in der Schweiz und Österreich als Finanzierungsinstrument gebräuchliches Wertpapier, das in rechtlicher Hinsicht mit dem in Deutschland gebräuchlichen Genussschein vergleichbar ist. - P. sind meist ausschließlich mit Vermögensrechten ausgestattete Inhaberpapiere, d.h. sie verbriefen ihrem Inhaber einen Zahlungsanspruch auf einen Ertragsanteil, einen Anspruch auf einen Teil des Gesellschaftsvermögen und ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Aktien verkörpern P. jedoch keine Stimmrechte und auch sonst keine Mitgliedschaftsrechte, die ein steuerndes Einwirken auf die Geschäftspolitik der emittierenden Unternehmen erlauben. Aufgrund der fehlenden Rechte dieser Wertpapiere kann sich eine Kapitalgesellschaft gegen eine unerwünschte Veränderung der Eigenkapitalgeberstruktur schützen, indem sie risikotragende Mittel über die Emission von P. aufnimmt, anstatt neue stimmberechtigte Aktien auszugeben. Der P., wie auch der deutsche Genussschein, wird meist als ein Mittel angesehen, Schwächen des bestehenden Aktienrechts auszunutzen.





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Weitere Begriffe : Amerikanisches Optionsrecht | Vermögensstruktur | Anleihe, Lombardfähigkeit
 
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