Prüfungsauftrag
auditing order. Der P. dient zur Einleitung einer Pflichtprüfung oder einer freiwilligen Prüfung. Während der Umfang einer Pflichtprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann der Auftraggeber den Umfang einer freiwilligen Prüfung selbst bestimmen. Der Auftrag zur Jahresabschlussprüfung wird bei Kapitalgesellschaften nach § 318 HGB vom Aufsichtsrat erteilt. Um den P. annehmen zu können, muss der Wirtschaftsprüfer unabhängig und unbefangen sein, auf die Solidität des Geschäftsgebarens des Auftraggebers vertrauen können sowie die entsprechende Qualifikation besitzen.
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