Präsentationsklausel
presentation clause; Vereinbarung in einem Schuldverhältnis, wonach der Schuldner nur bei Vorlage bzw. Rückgabe eines Schuldscheins leisten muss. Er darf jedoch auch ohne Vorlage der Urkunde die Leistung erbringen. Die P. ist z.B. bei Legitimationspapieren wie Teil-Inhaberschuldverschreibungen von Bedeutung. Hier werden Kreditteilbeträge in Urkunden verbrieft, in denen sich der Schuldner verpflichtet Zins und Tilgung an den jeweiligen Inhaber der Schuldverschreibung zu leisten.
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