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Ausgabe 2014
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Tilgung

Ab- oder Rückzahlung einer langfristigen Schuld. Die Tilgung kann, je nach den vereinbarten Ruckzahlungsbedingungen, in Raten oder in einem Betrag (gesamtfällige Schuld) erfolgen. Eine weitere Tilgungsmodalität ist der Rückkauf von Schuldverschreibungen durch den Schuldner an der Börse. Schuldentilgung, Rückzahlung, amortization, repayment, redemption. Bezeichnung für die Rückzahlung von Geldkapital jeglicher Art, das einem Schuldner von einem Gläubiger für eine gewisse Zeit überlassen wurde, z.B. durch die Einräumung eines Kredits oder die Übernahme einer Tilgungsanleihe. Die T. erfolgt gemäß den vorab zwischen beiden Parteien getroffenen Vereinbarungen (Tilgungsplan), wobei die Rückzahlung entweder in Teilbeträgen (Annuitätenanleihe, Ratenanleihe) oder in einem Betrag (gesamtfällige Anleihe) erfolgen kann. Über diese planmäßige T. hinaus ist eine außerplanmäßige T. möglich, wenn Schuldner oder Gläubiger von vertraglich eingeräumten Kündigungsrechten Gebrauch machen. Bei Anleihen sind außerplanmäßige T. auch durch einen freihändigen Rückkauf am Kapitalmarkt möglich. - Vgl. auch Rückzahlung von Anleihen, Tilgungsarten.





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