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Purchase CommitmentKaufverpflichtung, Abnahmeverpflichtung. Unter dem P.C. versteht man die Verpflichtung im Rahmen von Futures- oder Forward- Geschäften, die ausstehenden Positionen zu erfüllen, d.h. glattzustellen und zwar entweder über die tatsächliche Lieferung des Underlying oder via Netting der Positionen.
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Weitere Begriffe : Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) | Aktionärsbrief | Schrottanleihen | ||||||||||||||||||||||||||||
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