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Ausgabe 2014
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Quotenkonsolidierung

anteilmäßige Konsolidierung, pro rata consolidation. Die Q. stellt ein in § 310 HGB geregeltes Wahlrecht dar, um ein Gemeinschaftsunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen. Daneben müssen die Vorschriften des § 290 II HGB über die gemeinsame Führung eines Unternehmens beachtet werden. Die Besonderheit dieser Methode besteht darin, dass alle in den Abschluss einzubeziehenden Posten nur entsprechend den Anteilen angerechnet werden, die auf die Mutter- oder Tochtergesellschaft des Konzerns entfallen. Bei Anwendung dieser Methode ist die spezielle Berichtspflicht im Anhang nach § 313 II  Nr. 3 und § 314 I Nr. 4 HGB zu berücksichtigen. - Vgl. auch Konsolidierung und Vollkonsolidierung.





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