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Ausgabe 2014
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Risikokapital

1. risikotragendes Kapital, risk capital; derjenige Teil der Kapitalausstattung eines Unternehmens, der das unternehmerische Risiko trägt und erfolgsabhängig entlohnt wird, also von einem Erfolg besonders bzw. ausschließlich profitiert (z.B. Eigenkapital, Aktienkapital, Gesellschaftsanteile etc.). Den Inhabern des R. gehört das gesamte Unternehmen abzüglich der Schulden (z.B. Fremdkapital). Sie erhalten den gesamten Gewinn nach Steuer- und Zinszahlungen, sofern er vollständig ausgeschüttet wird (Ausschüttung). Ein gewisser Sockel an R. ist bei risikobehafteter unternehmerischer Tätigkeit erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben, da sonst im Fall eines geschäftlichen Misserfolgs die Gläubiger des Unternehmens das unternehmerische Risiko alleine tragen würden (Agency- Theorie). - 2. Venture-Capital.





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