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Ausgabe 2014
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Satzung der AG

charter, articles of incorporation, corporate articles, charter and bylaws, statutes, memorandum and articles of association. Die S.d.A. ist der individuell ausgestaltete Vertrag zwischen den Aktionären, welcher über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinausgeht. Die S.d.A. kann von den Vorschriften des AktG nur abweichen, wenn es ausdrücklich zugelassen ist. Sie kann außerdem das Gesetz ergänzen, es sei denn das Gesetz enthält eine abschließende Regelung. Sie bedarf einer notariellen Beurkundung. Neben Firma und Sitz der Gesellschaft muss die S.d.A. den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Grundkapitals, dessen Zerlegung entweder in Nennbetrags- oder Stückaktien, sowie die Aktiengattung (Stammaktien oder Vorzugsaktien) und die Anzahl der Mitglieder des Vorstands bestimmen.





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