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Ausgabe 2014
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Schachtelbeteiligung

intercorporate stockholding, equity stake in an affiliated company. Von einer Sch. spricht man, wenn eine Personen- oder Kapitalgesellschaft an einer inländischen, nicht steuerbefreiten Kapitalgesellschaft zu mindestens 10 Prozent (UN-Modell), 25 Prozent (OECD-Modell) bzw. 10 bis 25 Prozent (deutsche Doppelbesteuerungsabkommen) beteiligt ist. Eine Sch. kann von jedem inländischen gewerblichen Betrieb i.S.d. § 2 GewStG gehalten werden, wobei nach herrschender Meinung auch eine mittelbare Beteiligung ausreichend ist. Bei Vorliegen einer Sch. können die steuerlichen Vorzüge des Schachtelprivilegs (Schachtelprivileg, gewerbeertragsteuerliches sowie Schachtelprivileg, internationales) in Anspruch genommen werden.





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