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Ausgabe 2014
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skontroführender Makler

Skontroßhrer. Als s.M. wird im Präsenzhandel derjenige Börsenmakler bezeichnet, der für den Kursausruf und die Kursfestsetzung eines oder mehrerer bestimmter Wertpapiere zuständig ist. Zu diesem Zweck weist die Börsengeschäftsführung im Handel mit amtlicher Notierung Kursmaklem und im Geregelten Markt Freimaklem (Börsenhandeisteilnehmer) einzelne Wertpapiere zu. Im Freiverkehr ordnet der Freiverkehrsträger im Einvernehmen mit der Börsengeschäftsführung die Wertpapiere einzelnen Freimakler zu.





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