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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Sonderprüfung bei der AG

special audit. Bei Sonderprüfungen handelt es sich um Prüfungen, die nur bei besonderen Anlässen angeordnet werden und von externen Prüfungsträgem (Sonderprüfer), wie z.B. Wirtschaftsprüfern, durchgeführt werden. Man unterscheidet dabei zwischen Sonder- prüfungen, die bei Vorliegen bestimmter Umstände gesetzlich vorgeschrieben sind und daher unvermeidbar sind, und Prüfungen, die vom Gesetz her lediglich vorgesehen sind. Zur Gruppe der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderprüfungen zählt die Gründungsprüfung (Gründungsprüfung bei der AG). Zu den vom Gesetz her lediglich vorgesehenen Sonderprüfungen kommt es nur nach vorherigem Antrag (z.B. durch Aktionäre der AG). Hierzu zählen: Son- derprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung bei der AG, Sonderprüfung der Geschäftsbeziehungen der AG zu herrschenden Unternehmen, Sonderprüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung, Sonderprüfung bei Kapitalerhöhung bzw. -herabsetzung und Sonderprüfung des Liquidationsjahresabschlusses und der Liquidationseröffnungsbilanz.





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Sonderprüfung der Geschäftsbeziehungen der AG zu herrschenden Unternehmen
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